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Ruderordnung

Ruderordnung des Oldenburger Rudervereins. e.V.

  • Das Rudern erfolgt während fester Ruderzeiten. Trainingsleuten und ausgebildeten Ruderinnen und Ruderern mit ausreichender praktischer Rudererfahrung ist das Rudern auch zu anderen Zeiten gestattet.
  • Die Verantwortung für Boot und Besatzung auf den Wasserstraßen tragen die Bootsobleute und Steuerleute. Diese sind vor jeder Fahrt zu bestimmen. Auf Wanderfahrten bestimmt der Fahrtenleiter bzw. die Fahrtenleiterin die Obleute. Die Eignung zum Bootsobmann bzw. Steuermann ist in einem Lehrgang für Bootsobleute bzw. Steuermannslehrgang zu erwerben bzw. durch entsprechende Kenntnisse/Erfahrungen nachzuweisen.
  • Die Mitglieder fühlen sich dem Naturschutz verpflichtet (z.B. es darf nur auf Gewässern gerudert werden, die für Ruderboote geeignet und zugelassen sind; Anlegen möglichst nur an Stegen, ……).
  • Hunteaufwärts darf in der Zeit 01. April bis 15. Juni nur bis zur Astruper Brücke gerudert werden.
  • Gerudert wird grundsätzlich nur bei guten Sichtverhältnissen (Tageslicht) und Wetterverhältnissen, die die Mannschaft nicht in Gefahr bringen. Vor Beginn der Dämmerung muss das Bootshaus wieder erreicht sein. Fahrten während der Dunkelheit müssen vom Vorstand genehmigt werden. Bei Frost (Außentemperatur unter 00 C) darf nicht gerudert werden.
  • Boote mit Steuervorrichtung sollen nicht ohne Steuermann/ -frau gerudert werden. Ungesteuerte Boote sollen nur von ausgebildeten Ruderinnen und Ruderern mit ausreichender praktischer Rudererfahrung genutzt werden.
  • Es gilt das Rechtsfahrgebot.
  • Jede Fahrt muss ausnahmslos vor Beginn ins Fahrtenbuch eingetragen werden.
  • Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht oder mit Genehmigung des Trainers oder Übungsleiters alleine rudern.
  • Entstandene oder entdeckte Bootsschäden (Mängel) sind im Fahrtenbuch zu vermerken und wenn möglich dem Bootswart direkt mitzuteilen, sofern sie nicht direkt beseitigt werden können.
  • Unfälle mit Personen-, Boots- oder anderen Materialschäden sind von den am Vorfall beteiligten Vereinsmitgliedern umgehend dem Vorstand zu melden.
  • Die Gigboote sind auf der Hunteseite über die Rolle herauszunehmen.
  • Für die ordnungsgemäße Reinigung und Lagerung der Boote nach dem Rudern sind die jeweiligen Benutzer verantwortlich. Die Reinigung erfolgt nur mit klarem Wasser. Anschließend wird das Boot abgetrocknet.
  • Haus und Grundstück sind in ordentlichem und sauberem Zustand zu halten. Alle aktiven Ruderinnen und Ruderer sollen einige Stunden im Jahr zur Pflege der Boote, des Hauses und des Grundstücks für den Verein arbeiten. Einzelheiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
  • In der Öffentlichkeit (z.B. auf Regatten, Wanderfahrten, ….) soll die Vereinkleidung getragen werden.
  • Der ORVO hat ein Qualifizierungssystem mit entsprechenden Nachweisen entwickelt und wird dieses umsetzen.
         
am 09.08.2010 vom Vereinsausschuss beschlossen